Erstellung Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601

Emergenda erstellt Ihre Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601

Emergenda erstellt ihren Flucht- und Rettungsplan nach gültigen Vorschriften und dem aktuellen Stand der Technik

Immer die passende Lösung

Für alle Objektarten den richtigen Fluchtplan

  • Sie sind Planungsbüro oder Architekt

    ... und möchten sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren? 
    Sie suchen nach einem kompetenten Dienstleister, der die Fluchtpläne erstellen kann? Kontaktieren Sie uns, wir sind schnell und flexibel.

  • Sie sind Mieter oder Inhaber einer gewerblichen Immobilie

    ... und müssen auf Grund von Gutachten, Vorgaben, einer Brandschau oder Nutzungsänderung Flucht- und Rettungspläne in Ihrem Gebäude anbringen? Pläne sind vorhanden, jedoch veraltet und müssen aktualisiert werden? Das machen wir für Sie.

  • Sie sind Bau- oder Wohnbauunternehmer

    ... und die Erstellung und Anbringung von Fluchtwegpläne ist notwendig? Sie haben keine Kapazitäten die Flucht- und Rettungspläne selbst zu erstellen und suchen nach jemandem der dies übernehmen kann?

Wir verarbeiten alle Pläne - Flexibel und einfach für Sie

Digitale CAD-Grundrisse

Gebäude-Grundrisse sind in digitaler Form vorhanden.

Sie besitzen Ihre Gebäudegrundrisse digital im DWG-Format oder DXF-Format. Diese Formate lassen sich in einfachster Art und Weise weiterbearbeiten.

Veraltete Fluchtpläne

Es existieren veraltete Flucht- und Rettungspläne

Öfters sind nur veraltete Flucht- und Rettungspläne vorhanden. Für diese existieren keine Dateien oder nur die ausgehängten Fluchtwegpläne in Papierform. Damit wir eine Grundlage für neue und aktuelle Flucht- und Rettungspläne schaffen zu können, müssen auch diese Papierpläne zunächst digitalisieren.

Papierform

Gebäude-Grundrisse sind nur in Papierform vorhanden

Kein Problem, senden Sie uns einfach ein Foto oder die gescannten Grundrisse per Email zu. Anschließend erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, wie die Pläne mit unserer CAD-Software aufbereitet (vektorisiert) werden.

Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen

Es gibt nicht die eine Vorschrift, die uns sagt ab wann ein Flucht- und Rettungsplan ausgehängt werden muss.

Eine Auskunft gibt uns die technische Regel für Arbeitsstätten. Darin werden die vagen Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Diese gibt vor, dass Flucht- und Rettungspläne zu erstellen sind wenn:  

  • bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (beispielsweise über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),

  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (beispielweise Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder

  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (beispielweise Räume nach Punkt 5 (2) c) bis f) der ASR 2.3), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (beispielweise durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Letztlich bliebt trotzdem Ihre Eigenverantwortung gefragt und damit eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung unter Hilfe Ihres Brandschutzbeauftragten.

 

Wir arbeiten in diesem Punkt mit mhd-Brandschutz aus Ulm zusammen.

Ihre Firma benötigt Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601?

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Emergenda - Ausgezeichneter Kundenservice

Emergenda ist die Nr. 1 unter den Brandschutz-Spezialisten im Großraum Ulm. Wir kommen aus Neu-Ulm und betreuen Sie in dem Bereich des betrieblichen Brandschutzes z.B. als externer Brandschutzbeauftragter. Neben dem betrieblichen Brandschutz haben wir uns auf die Planung und Montage von Rauchwarnmeldern und funkvernetzten Warnmeldersystemen nach DIN 14676 und DIN V 0826-1 spezialisiert.