Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung

Laut DIN 14096 ist eine Fachkraft wie z.B. ein Brandschutzbeauftragter mit Zusatzausbildung für die Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung zuständig. Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung brandverhütender Maßnahmen für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder einem Betrieb. Sie ist primär für die Brandverhütung und nur sekundär für Maßnahmen wie Löschen und Gebäude räumen gedacht. Emergenda übernimmt die Erstellung und Aktualisierung dieser Brandschutzordnung maßgeschneidert auf das jeweilige Unternehmen. Die Ordnung besteht aus drei Teilen.

Teil A ist ein Aushang, der für alle Personen (Besucher, Belegschaft, Handwerker etc.) im Gebäude verbindlich ist. Der Aushang ist an einem Ort anzubringen, an dem die Personen möglichst häufig vorbeigehen.

Teil B ist für Personen gedacht, die sich regelmäßig und mit längerer Verweildauer im Gebäude befinden, wie das Personal aber nicht für Besucher oder Handwerker. Dieser Teil muss nicht ausgehängt werden, jedoch muss er jedem Mitarbeiter etc. ausgehändigt werden. Dies kann in Form eines Merkblattes oder einer Broschüre, gerne auch digital erfolgen. Das Lesen und Verstehen sollte jedoch via Unterschrift von jedem Empfänger nachgewiesen werden. Für dieses Merkblatt gibt es keinen vorgegebenen Gestaltungsrahmen. Sie muss lediglich aktuell sein und spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden. Folgende Punkte muss das Dokument aber zwingend enthalten:

  1. Einleitung
  2. BSO, Teil A
  3. Brandverhütung
  4. Brand- und Rauchausbreitung
  5. Flucht- und Rettungswege
  6. Melde- und Löscheinrichtungen
  7. Verhalten im Brandfall
  8. Brand melden
  9. Alarmsignal/Anweisung beachten
  10. In Sicherheit bringen
  11. Löschversuche unternehmen
  12. Besondere Verhaltensregeln

Teil C der Brandschutzordnung ist für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz gedacht. Das sind z. B. Vorgesetzte, Verantwortliche, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Da Teil C ausschließlich in Notsituationen Verwendung findet, muss er zwingend in Papierform und gut erreichbar vorliegen, falls z.B. die EDV ausgefallen ist.

Auch für den Teil C benötigt der/die Brandschutzbeauftragte eine Empfangsbestätigung. Teil C kann in drei Formaten DIN A4, A5 oder A6 erstellt werden. Wenn Pläne eingebunden werden, dürfen diese auch im Format DIN A3 beigelegt werden. Grafische Gestaltungsvorgaben gibt es keine, auch bspw. Symbole sind erlaubt. Dieser Abschnitt muss in jedem Fall individuell erstellt werden, denn das Gebäude muss gut erkennbar sein. Der Text muss eindeutig, aktuell und verständlich sein. Der Inhalt ist wie folgt zu gliedern:

  1. Einleitung
  2. Brandverhütung
  3. Meldung und Alarmierungsablauf
  4. Sicherheitsmaßnahmen für Lebewesen und Sachwerte
  5. Löschmaßnahmen
  6. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  7. Nachsorge
  8. Anhang

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